Liebe Vermieterinnen und Vermieter auf Amrum, vermutlich haben Sie es in den letzten Monaten schon das eine oder andere Mal gehört oder gelesen: Ab dem 20. Mai 2026 gilt in der gesamten Europäischen Union eine neue Verordnung zur Kurzzeitvermietung – und damit auch ein neues deutsches Umsetzungsgesetz, das sperrige Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz, kurz KVDG. In Branchenmedien, auf Online-Portalen und in Gesprächen unter Nachbarn kursieren dazu viele Halbwahrheiten. Wir möchten Ihnen in diesem Beitrag in Ruhe und mit Insel-Bezug erklären, was wirklich auf Sie zukommt – und genauso wichtig: was nicht.
Denn die gute Nachricht vorweg: Für die allermeisten Vermieterinnen und Vermieter auf Amrum ändert sich zunächst weniger, als das Stichwort „neue EU-Pflicht" vermuten lässt. Trotzdem sollten Sie die Hintergründe kennen, denn das KVDG ist Teil einer größeren Entwicklung – und die Insel Amrum wird mittelfristig fast sicher mit hineingezogen.

Was steckt eigentlich hinter dem KVDG?
Im Mai 2024 hat die Europäische Union die Verordnung 2024/1028 „über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung" verabschiedet. Ziel: Mehr Transparenz auf einem Markt, den niemand mehr richtig überblickt. In Deutschland werden nach Schätzungen des Deutschen Ferienhausverbandes rund 82 Prozent der Ferienunterkünfte von privaten Gastgebern angeboten – diese Größenordnung taucht in keiner offiziellen Beherbergungsstatistik auf, weil dort meist erst Betriebe ab zehn Betten erfasst werden.
Damit alle Mitgliedstaaten dieselben Standards anwenden, schreibt die Verordnung drei Dinge vor:
- Online-Plattformen wie Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt müssen monatlich Buchungs- und Belegungsdaten an eine zentrale nationale Stelle melden – in Deutschland an die Bundesnetzagentur.
- Kommunen können (müssen aber nicht) ein digitales Registrierungsverfahren einführen. Vermieter erhalten dann eine eindeutige Registrierungsnummer – im Gespräch oft „Wohnraum-ID" genannt –, die in allen Online-Inseraten sichtbar angegeben werden muss.
- Diese Registrierungsverfahren müssen digital, kostenfrei oder zumindest kostengünstig sein und dürfen nicht an ein Genehmigungsverfahren gekoppelt werden.
Das deutsche KVDG, das der Bundestag am 23. April 2026 verabschiedet hat und das Anfang Mai 2026 im Bundesrat behandelt wurde, regelt die technische und organisatorische Umsetzung. Inkrafttreten: 20. Mai 2026.
Konkret für Amrum: Was ändert sich am 20. Mai 2026 für Sie?
Hier kommt eine Aussage, die Sie an vielen Stellen so deutlich nicht lesen werden: Solange die Amrumer Gemeinden kein eigenes EU-konformes Registrierungsverfahren eingeführt haben, brauchen Sie keine Registrierungsnummer. Stichtag 20. Mai 2026 hin oder her – Sie können Ihre Ferienwohnung über Plattformen und über unsere Webseite weiter ganz normal anbieten.
Der Deutsche Ferienhausverband stellt dazu klar: Die Pflicht, eine Registrierungsnummer in Inseraten anzugeben, gilt ausschließlich für Kommunen, die ein EU-konformes Registrierungsverfahren bereitstellen. Wo keines vorhanden ist, gibt es auch nichts zu registrieren.
Trotzdem – und das ist wichtig zu verstehen – greift die Datenmeldepflicht der Plattformen unabhängig davon, ob Ihre Gemeinde ein Registrierungsverfahren hat. Airbnb, Booking & Co. müssen also auch für Ferienwohnungen in Norddorf, Nebel und Wittdün monatlich Daten an die Bundesnetzagentur melden. Dazu gehören:
- Anzahl der vermieteten Nächte
- Anzahl der Gäste pro Buchung
- Wohnsitzländer der Gäste
- Genaue Anschrift der Unterkunft
- Registrierungsnummer (sofern vorhanden)
- URL des Inserats
Das heißt: Auch ohne Registrierungspflicht auf der Insel werden die Daten Ihrer Plattformbuchungen ab Mai 2026 ans Finanzwesen und an die Statistikämter übermittelt. Die Zeiten, in denen einzelne Vermieter ihre Einnahmen am Finanzamt vorbei abgewickelt haben, sind damit endgültig vorbei. Wer ordentlich arbeitet – wie es auf Amrum die überwiegende Mehrheit tut –, hat hier nichts zu befürchten.
Was tun, wenn eine Amrumer Gemeinde ein Registrierungsverfahren einführt?
Die Wahrscheinlichkeit ist absehbar groß. Im Kreis Nordfriesland ist das Thema Ferienwohnungen seit Jahren ein Dauerbrenner, und mit der EU-Verordnung bekommen die Kommunen ein elegantes Werkzeug an die Hand, um endlich verlässliche Zahlen zur tatsächlichen Vermietungstätigkeit zu erhalten. Sollte Ihre Gemeinde sich entscheiden, ein Verfahren einzuführen, müssen Sie als Gastgeber:
- Sich digital registrieren und folgende Angaben machen: Name, Anschrift, Kontaktdaten und – falls vorhanden – Identifikationsnummer (bei juristischen Personen zusätzlich Handelsregisternummer und gesetzlicher Vertreter).
- Details zur Unterkunft angeben: genaue Adresse inklusive Etage oder Briefkastennummer, Art der Unterkunft (Wohnung, Apartment, Haus), ob es sich um Haupt- oder Zweitwohnsitz handelt, geplanter Umfang der Vermietung und Höchstzahl der Schlafgelegenheiten.
- Die zugewiesene Registrierungsnummer in jedem Online-Inserat hinterlegen – ob bei uns, auf Airbnb, Booking, FeWo-direkt oder Nischenportalen.
Plattformen sind verpflichtet, Inserate ohne gültige Registrierungsnummer (in Kommunen mit Verfahren) zu entfernen. Wer also nichts tut, riskiert, dass seine Wohnung schlicht vom Markt verschwindet.
Warum die Datenmeldung trotzdem für jeden Vermieter relevant ist
Selbst wenn auf Amrum vorerst kein Registrierungsverfahren kommt – die Plattformmeldungen an die Bundesnetzagentur werden in jedem Fall fließen. Aus diesen Daten entsteht ein vollkommen neues Bild des Ferienwohnungsmarktes auf den Inseln. Auf Amrum wurden nach Zahlen der AmrumTouristik im Jahr 2025 bis Ende Oktober rund 1,167 Millionen Übernachtungen bei 128.381 Gästen gezählt. Diese Statistiken stammen aus dem Meldescheinsystem AVS – die Plattformdaten werden künftig dazukommen und ein viel detaillierteres Bild ergeben.
Konkret bedeutet das für Sie:
- Steuerliche Transparenz steigt. Die Bundesnetzagentur kann Daten an Statistikämter und damit indirekt an Finanzbehörden weiterleiten. Wer Einnahmen aus der Ferienvermietung bislang nicht erklärt hat, sollte das spätestens jetzt nachholen.
- Politische Steuerung wird einfacher. Kommunen erhalten eine belastbare Datengrundlage und können künftig zielgerichteter über Begrenzungen, Tourismusabgaben oder Anreize entscheiden.
- Faire Wettbewerbsbedingungen. Schwarzvermieter und illegale Ferienwohnungen geraten zunehmend unter Druck – wer ordentlich arbeitet, profitiert.
Was Sie jetzt schon tun sollten
Ganz pragmatisch und ohne Hektik – aber bitte mit Sorgfalt:
- Klären Sie Ihre baurechtliche Situation. Liegt für Ihre Wohnung eine Baugenehmigung vor, in der ausdrücklich „Ferienwohnung" steht? Oder wurde sie vor dem 1. August 1962 als Wohnung genehmigt? Dann sind Sie auf der sicheren Seite. Im Zweifel hilft eine Bauvoranfrage nach § 75 LBO Schleswig-Holstein.
- Bringen Sie Ihre Steuerangelegenheiten in Ordnung. Falls Sie bislang ohne Anmeldung beim Finanzamt vermietet haben, sprechen Sie zeitnah mit Ihrer Steuerberatung über eine saubere Aufstellung. Das ist günstiger und entspannter, als sich später überraschen zu lassen.
- Behalten Sie die Mitteilungen Ihrer Gemeinde im Blick. Sollte Norddorf, Nebel oder Wittdün ein Registrierungsverfahren einführen, wird das öffentlich bekannt gemacht. Auch das Amt Föhr-Amrum kommuniziert relevante Neuerungen über das digitale Amtsblatt „Inseldialog" und auf amtfa.de.
- Beobachten Sie die Bundesnetzagentur. Diese soll ab dem 20. Mai 2026 eine zentrale Website mit einer Übersicht der teilnehmenden Länder und Kommunen bereitstellen.
- Bleiben Sie mit uns in Kontakt. Wir verfolgen die Entwicklung für Sie und melden uns, sobald für Amrum konkret etwas relevant wird.
Häufige Sorgen – und unsere Einschätzung
„Bedeutet das KVDG, dass ich nicht mehr vermieten darf?"
Nein. Das KVDG verbietet keine Vermietung. Es schafft Transparenz. Ob Sie vermieten dürfen, entscheidet allein das Baurecht – und das ist auf Amrum für legal etablierte Ferienwohnungen geregelt.
„Müssen Plattformen meine Wohnung löschen?"
Nur, wenn Ihre Gemeinde ein Registrierungsverfahren eingeführt hat und Sie keine Nummer angeben. Solange das auf Amrum nicht der Fall ist, läuft alles wie gewohnt.
„Was ist mit Direktbuchungen über das Amrum Appartement Centrum?"
Wir sind keine Online-Plattform im Sinne der Verordnung im selben Maße wie Airbnb. Direktbuchungen über unsere Webseite sind davon nicht in derselben Weise erfasst. Aber: Auch wir werden uns – sobald eine Amrumer Gemeinde ein Registrierungsverfahren einführt – darum kümmern, dass Ihre Registrierungsnummer korrekt hinterlegt ist und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Genau dafür sind wir Ihr Partner.
„Ich vermiete nur drei Wochen im Jahr. Bin ich auch betroffen?"
Grundsätzlich ja. Die EU-Verordnung kennt keine Bagatellgrenze. Sobald Sie über eine Plattform kurzfristig vermieten, fallen Sie unter die Regelung – unabhängig vom Umfang. Auch das hat eine Logik: Andernfalls könnten viele kleine Anbieter mit hoher Belegung die Statistik massiv verzerren.
Was die nächsten zwei Jahre bringen werden
Der Deutsche Tourismusverband geht davon aus, dass nicht alle Kommunen direkt zum 20. Mai 2026 ein Registrierungsverfahren bereitstellen werden. Manche Bundesländer regeln in ihren Landesgesetzen, welche Kommunen überhaupt teilnehmen dürfen. In Schleswig-Holstein gibt es bislang – anders als etwa in Berlin oder München – keine flächendeckende Zweckentfremdungssatzung. Was Föhr und Amrum stattdessen verfolgen, ist ein eigener Weg: Bezahlbarer Wohnraum für Insulaner wird über Genossenschaftsmodelle gesichert, nicht über harte Vermietungsverbote.
Trotzdem dürfen Sie davon ausgehen, dass im Laufe der nächsten 12 bis 24 Monate auch auf Amrum ein Registrierungsverfahren eingeführt wird. Es macht für die Insel schlicht zu viel Sinn, die Datenströme der Plattformen anzuzapfen, um endlich eine realistische Vorstellung vom tatsächlichen Vermietungsmarkt zu bekommen. Auch der Kreis Nordfriesland hat in seinem mehrjährigen Vorgehen zur Klärung der Rechtslage bei Ferienwohnungen ein hohes Interesse an solchen Daten.
FAQ – die häufigsten Fragen zum KVDG auf Amrum
Brauche ich ab 20. Mai 2026 zwingend eine Registrierungsnummer?
Nein. Nur wenn Ihre Gemeinde ein EU-konformes Registrierungsverfahren eingeführt hat. Solange das in Wittdün, Nebel oder Norddorf nicht der Fall ist, gilt für Sie keine Registrierungspflicht.
Wie hoch sind die Strafen, wenn ich gegen das KVDG verstoße?
Konkrete Bußgelder regelt das nationale Recht. In Großstädten mit Zweckentfremdungssatzungen wie München drohen bis zu 500.000 Euro. Auf Amrum gibt es keine Zweckentfremdungssatzung, und solange kein Registrierungsverfahren besteht, gibt es auch keine Verstöße im Sinne des KVDG zu sanktionieren. Vorsicht ist trotzdem geboten, wenn Sie ohne Baugenehmigung vermieten – das wird vom Kreis Nordfriesland geahndet, unabhängig vom KVDG.
Wie erfahre ich, ob meine Amrumer Gemeinde ein Registrierungsverfahren einführt?
Über die offiziellen Bekanntmachungen der Gemeinden, das Amtsblatt „Inseldialog" des Amtes Föhr-Amrum, die Website amtfa.de sowie über uns als Ihren Vermarktungspartner. Ab 20. Mai 2026 stellt zudem die Bundesnetzagentur eine zentrale Übersicht aller teilnehmenden Kommunen bereit.
Werden meine Plattformeinnahmen ans Finanzamt gemeldet?
Indirekt, ja. Über die Bundesnetzagentur fließen die Daten an die Statistikämter, und in Verbindung mit der seit 2023 geltenden DAC7-Richtlinie melden Plattformen ohnehin schon Ihre Einnahmen ans Finanzamt. Das KVDG verschärft diese Transparenz weiter.
Was passiert, wenn ich keine Baugenehmigung für meine Ferienwohnung habe?
Das ist ein zentrales Thema, das mit dem KVDG noch sichtbarer wird. Wenn Ihre Wohnung als reine Dauerwohnung genehmigt wurde und Sie sie als Ferienwohnung vermieten, brauchen Sie eine Nutzungsänderung. Eine wichtige Ausnahme: Wurde Ihr Gebäude vor dem 1. August 1962 im beplanten Innenbereich genehmigt – oder vor dem 1. Januar 1977 im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Bundesbaugesetz –, gilt die Ferienwohnnutzung in der Regel als Teil der genehmigten Wohnnutzung. So hat es der Kreis Nordfriesland im Mai 2025 öffentlich klargestellt.
Erledigt das Amrum Appartement Centrum die Registrierung für mich?
Sobald ein Verfahren auf Amrum eingeführt ist, unterstützen wir Sie dabei – wir kennen die Anforderungen, übernehmen die korrekte Hinterlegung der Nummer auf allen Buchungskanälen und überwachen die Einhaltung der Vorgaben. Der eigentliche Antrag bei der Gemeinde liegt bei Ihnen als Eigentümer, weil die Daten höchstpersönlich sind.

